Umweltzentrum Rechtssichere Rücknahme


Sicherheit für Sie und unsere Umwelt!
Ihre Sicherheit hat für uns Priorität. Von der anwenderfreundlichen Entwicklung, über die detaillierte Kennzeichnung der Produkte, bis zur umweltverträglichen Entsorgung. Gebrauchte Reagenzien und Messgeräte werden im Hach Umweltzentrum in Düsseldorf fachgerecht aufbereitet.

 
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat  das Ziel natürliche Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Daneben stellt es die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen sicher. Verantwortlich für die fachgerechte Abfallentsorgung ist nach dem Gesetz immer der Abfallerzeuger bzw. -besitzer.
Unabhängig von der Definition im Abfallrecht behält sich die Hach Lange GmbH das Eigentum an den Küvetten-Tests vor und nimmt diese freiwillig zurück. Den Kunden werden die Tests für die Messungen zur Verfügung gestellt (Öko-Leasing).
Die Hach Lange GmbH ist als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG bereits seit 1998 zertifiziert.
Laden Sie sich das EfB-Zertifikat herunter.


Der Befreiungsbescheid
Nehmen Hersteller und Vertreiber ihre Produkte freiwillig zurück, so müssen sie dies der überwachenden Behörde anzeigen. Die Unternehmen übernehmen die Besitzerpflicht für Abfälle, der Kunde ist von der Verpflichtung der Sonderabfallentsorgung befreit. Dies ist in einem Befreiungsbescheid nach § 26 KrWG dokumentiert.

 
Der Übernahmeschein
Der Übernahmeschein ist ein offizielles Dokument. Er dient dem Kunden als Nachweis der Rücklieferung an Hach sowie der ordnungsgemäßen Verwertung. Unternehmen müssen die Erzeugernummer angeben, wenn jährlich über 2000 kg gefährliche Abfälle anfallen.



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